Förderung


Jedes Kind in der Grundschule hat einen Anspruch darauf, gefördert und gefordert zu werden.
Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, führen wir in der ersten Woche des ersten Schuljahres eine Überprüfung zur Lernausgangslage durch. Die Kinder werden hierbei von der „Hexe Mirola“ durch den „Zauberwald“ geführt. Der Klassenlehrer und die Förderschullehrkraft halten auf einem Beobachtungs-bogen die Fähig- und Fertigkeiten der Kinder fest. Im anschließenden Gespräch werden erste Maßnahmen festgehalten.
Die Grundschule Osterstraße bietet zum einen den binnendifferenzierten Unterricht und zum anderen das „Lernen unter einem Dach“.
Jede Klasse erhält zwei Stunden pro Woche Förderunterricht durch eine Lehrkraft der Förderschule Varel (Pestalozzischule).
Dieser Unterricht kann in diversen Formen während der regulären Unterrichtszeit stattfinden ( Einzelförderung, Team – Teaching, Kleingruppenförderung).
Zudem erstellen Grundschullehrkraft und Förderschullehrkraft gemeinsam eine begleitende Diagnostik und  individuelle Förderkonzepte.

Jede Klasse erhält weiterhin mindestens im ersten Schulhalbjahr eine „Frühförderung“ von 60 Minuten pro Woche, die sich in dreimal 20 Minuten aufteilt. Diese Förderstunde findet schon vor dem regulären Unterrichtsbeginn statt (ca. 7.30 Uhr – 7.55 Uhr).


Forderkonzept

- Lesemütter
- Lesepaten
- Binnendifferenzierung (Freiarbeit, Werkstatt...)
- Stundenweise Mitarbeit im nächst höheren Jahrgang
- Verwendung von Unterrichtsmaterialien aus dem höheren Schuljahrgang

 

 


Unser gesamtes Schulprogramm zum Download: Schulprogramm

 

Integration

Für den Bereich Friesland–Süd wurde in Zusammenarbeit von Vertretern der Grundschulen, Förderschulen, Eltern, Schulträger und der Schulbehörde ein Regionales Integrationskonzept erarbeitet. Es ist darauf ausgerichtet, gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in der für sie zuständigen Grundschule zu ermöglichen. Schülerinnen und Schüler, die sonderpädagogische Hilfe in den Bereichen Lernen, sozial–emotionale Entwicklung und/oder Sprache und Sprechen benötigen, werden in ihrer Grundschule gefördert und müssen nicht die Schule wechseln.
Das Konzept der sonderpädagogischen Grundversorgung verfolgt nachstehende Ziele:
Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen in oben genannten Bereichen sollen in ihrem Klassenverband verbleiben und können dort ihre sozialen Erfahrungen sammeln.
Durch den gemeinsamen Unterricht können Schülerinnen und Schüler ohne besondere Lernbedürfnisse wesentliche soziale Grundfertigkeiten wie Einfühlungsvermögen, Rücksichtnahme und partnerschaftliche Hilfe erlernen.

 

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